Mitglieder SVDH

Mitglied des Verbandes kann ein Dentalhändler mit eigenen Geschäfts- und Verkaufsräumen werden. Der Dentalhändler muss aktiv mit zahnärztlichen und/oder zahntechnischen Instrumenten und Verbrauchsmaterialien handeln oder zahnärztliche/zahntechnische Einrichtungsgegenstände führen, wobei der Reparaturservice durch eigene Mechaniker und in eigener Reparaturwerkstatt gewährleistet sein soll.

Die Aufnahme erfolgt durch die Generalversammlung der SVDH. Diese Aufnahme muss durch die Generalversammlung des ASD ratifiziert werden.