Transparenzen

Der Vorstand musste sich an der letzten Sitzung mit dem Thema Transparenzen befassen. Hersteller wünschen von den Händlern oftmals Angaben, in welchem Gebiet welche Produkte verkauft werden, um die eigenen Aussendienstmitarbeiter koordinieren zu können. Dies ist grundsätzlich zulässig und kann von den Parteien entsprechend vereinbart werden – mit oder ohne Entschädigung.

Der Vorstand hat jedoch grosse Vorbehalte punkto Datenschutz, namentlich aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, wenn Rückschlüsse auf einzelne Zahnärzte möglich sind. Dies kann dann der Fall sein, wenn alle vier Ziffern, je nach dem bereits bei drei Ziffern der Postleitzahl angegeben werden. Der Vorstand empfiehlt deshalb, solche Vereinbarungen abzulehnen.