Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit oder Unfall für alle Erwerbstätigen

Inhalt des Vorstoßes (21.3716 Motion) der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) ist der Ausbau der heutigen Gesetzeslage in Richtung Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung für Verdienstausfall bei Krankheit oder Unfall für alle Erwerbstätigen und Selbstständigen. Nach Meinung der SP müssten gleichzeitig Solidarität, Transparenz und die soziale Ausrichtung der Taggeldversicherung gestärkt werden.

Die Krankentaggeldversicherung ist dafür vorgesehen, den Lohn- und Gehaltsausfall infolge Arbeitsunfähigkeit zu ersetzen. Mit Ausnahme vom Obligatorium der Unfallversicherung für Arbeitnehmer, handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Viele Arbeitnehmer sind bereits über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert. Teils sprechen sich branchenspezifische GAV über Fragen der Krankentaggeldversicherung aus. Für gewisse Arbeitsgruppen – wie namentlich Selbständigerwerbende oder Studierende – besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung beizutreten. Diesen Personen, wie auch den nicht über ihren Arbeitgeber versicherten Arbeitnehmern, steht es frei, bei einer privaten Krankentaggeldversicherung Schutz zu erhalten. Dasselbe gilt für die Versicherung des Unfallrisikos für selbständig Erwerbende.

Basierend auf dem heutigen System der weitgehend freiwilligen Taggeldversicherung bestehen genügend Möglichkeiten in Bezug auf die Absicherung der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Die geltende Gesetzeslage respektiert einerseits die Vertragfreiheit, welche im Arbeitsvertrag wie auch auf Stufe GAV eine fundamentale Rolle einnimmt, und berücksichtigt zudem das Unternehmerrisiko, welches beim Entscheid bezüglich des Versicherungsumfangs im Einzelfall von substanzieller Bedeutung ist. Die Freiheit, in Nutzung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten risikobasiert adäquat zu entscheiden, bestärkt zudem die Eigenverantwortung des Einzelnen. Alle erwerbstätigen Personen einer obligatorischen Taggeldversicherung zu unterstellen würde nahezu an Bevormundung grenzen.

Ein Obligatorium ist daher aus ordnungspolitischer Sicht abzulehnen.

Zur Frage der Einführung von risikounabhängigen Prämiensätzen gilt es festzuhalten, dass vordergründig zwar die Stärkung der Solidarität als Argument vorgebracht wird, sich hintergründig jedoch Gleichmacherei als Stossrichtung abzeichnet, welche eine erhebliche Regulierungswelle nach sich ziehen würde – analog zum KVG, beispielsweise in Bezug auf den Risikoausgleich («Jagd nach guten Risiken»).

Abzulehnen sind somit auch die Vorbringen bezüglich Einführung risikounabhängiger Prämiensätze.